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Steuersatz (Glossar)
Als Steuersatz wird der Steuertarif bezeichnet, mittels dem die Berechnung einer Steuer erfolgt. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dieser Steuersatz wird unabhängig vom allgemeinen Einkommensteuertarif des Steuerpflichtigen erhoben und von dem Geldinstitut, bei dem die Kapitalanlagen gehalten werden, an die Finanzbehörden abgeführt. Steuerpflichtige mit geringem Einkommen können in ihrer Einkommensteuererklärung die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif beantragen (Veranlagungswahlrecht). Mit Hilfe einer von Amts wegen durchzuführenden Günstigerprüfung wird dann ermittelt, ob die individuelle Steuerbelastung (Steuersatz) oder die vom Geldinstitut einbehaltene Abgeltungsteuer für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Ist die individuelle Steuerbelastung (Steuersatz) geringer als die einbehaltene Steuer, wird die Differenz im Rahmen der Steuerveranlagung erstattet.
© Thomas M.R. Disqué
23.11.2008
www.disque.de
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