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Steuererklärung (Glossar)
Die Steuererklärung ist eine Willenserklärung, mit Hilfe derer natürliche oder juristische Personen gegenüber den Steuerbehörden diejenigen Tatsachen offenbaren, die den Steuerbehörden die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung von Steuern ermöglichen. Regelmäßig ist die Steuererklärung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erstellen. Liegt der Grenzsteuersatz eines Steuerpflichtigen unter 25 % und ist er damit geringer als der Abgeltungsteuersatz, kann der der Steuerpflichtige seine Kapitaleinkünfte gegenüber dem Finanzamt mittels einer Einkommensteuererklärung deklarieren. Mit Hilfe einer von Amts wegen durchzuführenden Günstigerprüfung wird dann ermittelt, ob die individuelle Steuerbelastung (Steuersatz) oder die vom Geldinstitut einbehaltene Abgeltungsteuer für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Ist die individuelle Steuerbelastung (Steuersatz) geringer als die einbehaltene Steuer, wird die Differenz im Rahmen der Steuerveranlagung erstattet.
© Thomas M.R. Disqué
23.11.2008
www.disque.de
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