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Steuerbescheinigung (Glossar)
Erzielt ein Steuerpflichtiger einen Kapitalertrag, hat ihm das auszahlende Geldinstitut eine Steuerbescheinigung zu erstellen, falls das Geldinstitut bei der Auszahlung des Kapitalertrags entweder Kapitalertrags- und/oder Zinsabschlagsteuer sowie Solidaritätszuschlag einbehalten und abgeführt hat. Regelmäßig wird die Steuerbescheinigung in Form einer Jahresbescheinigung überreicht. Die Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen gemäss § 24 c Einkommensteuergesetz (EStG) ist eine Aufstellung von Informationen, die für die zutreffende Ermittlung der Einnahmen aus Kapitalvermögen erheblich sind. Deutsche Kreditinstitute waren bis zum 31.12.2008 gesetzlich verpflichtet, eine Jahresbescheinigung nach amtlichem Muster zu erstellen. Die Jahresbescheinigung diente der Finanzverwaltung als Kontrollinstrument, damit nicht versäumt wurde, steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Mit Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 entfällt die Jahresbescheinigung. Letztmalig für das Veranlagungsjahr 2008 werden Jahresbescheinigungen im Jahr 2009 erstellt.
© Thomas M.R. Disqué
23.11.2008
www.disque.de
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