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Spekulationsfrist / Spekulationsgeschäfte (Glossar)
Bis zum 31.12.2008 waren Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren nur in bestimmten Fällen steuerpflichtig. Veräußerten Inhaber von Aktien oder Investmentanteilen ihre Anteile innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Erwerb, so war ein etwaig erzielter Gewinn steuerpflichtig. Man bezeichnete diese Gewinne auch als Spekulationsgewinne oder Spekulationsgeschäfte. Ab dem 01.01.2009 spielt die Haltedauer, also die Frist zwischen Erwerb und Weiterveräußerung der Wertpapiere, keine Rolle mehr. Etwaig erzielte Veräußerungsgewinne unterliegen immer der Abgeltungsteuer. Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere unterliegen jedoch einem Bestandschutz, sofern diese Kapitalanlagen vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Etwaige Kursgewinne bei Veräußerung dieser Kapitalanlagen bleiben auch zukünftig steuerfrei, falls die zwölfmonatige Behaltefrist eingehalten wurde.
© Thomas M.R. Disqué
23.11.2008
www.disque.de
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