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Rentenversicherungen (Glossar)
Bei Kapitalanlagen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben. Hierunter fallen insbesondere Riester- und Rürup-Renten sowie betriebliche Vorsorgeverträge. Ebenfalls nicht betroffen von der Abgeltungsteuer sind private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer 12 Jahre nicht unterschreitet.
© Thomas M.R. Disqué
20.11.2008
www.disque.de
Glossar zu Rentenversicherung als PDF
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