Glossar

REIT (Glossar)

Real Estate Investment Trust ("REIT") wird zutreffend mit Immobilien-Aktiengesellschaft mit börsennotierten Anteilen übersetzt. Es handelt sich um Kapitalgesellschaften, die sich bevorzugt mit Immobilienbesitz und Immobilienverwaltung befassen oder den Erwerb von Immobilien finanzieren. Die deutschen REITs sind börsennotierte Aktiengesellschaften, für die das Aktiengesetz ("AktG"), das Handelsgesetzbuch ("HGB") und das REIT-Gesetz ("REITG") gelten. Gewinne aus der Veräußerung von REIT-Anteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden sowie die laufenden Erträge aus REITs unterliegen ab dem 01.01.2009 der Abgeltungsteuer. Wurden die REITs vor dem 01.01.2009 angeschafft, sind etwaige Gewinne aus der Veräußerung von REIT-Anteilen innerhalb der bis zum 31.12.2008 geltenden Spekulationsfrist von 12 Monaten nach dem allgemeinen Steuertarif zu besteuern, unabhängig von der Haltedauer. Gleiches gilt bei einer Beteiligung an einem REIT von mehr als einem Prozent.


© Thomas M.R. Disqué
20.11.2008
www.disque.de


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