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Quellensteuer / Quellenabzugsverfahren (Glossar)
Beim Quellenabzugsverfahren wird die Steuer - im Gegensatz zum Veranlagungsverfahren - unmittelbar an der Quelle einbehalten. Als Beispiel hierfür mag die vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren einzubehaltende Lohnsteuer dienen. Eine weitere Steuer im Quellenabzugsverfahren ist die Kapitalertragsteuer. Auch sie ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die Kapitalertragsteuer umfassend reformiert. Die Kapitalertragsteuer wird ab dem 01.01.2009 mit abgeltender Wirkung versehen ("Abgeltungsteuer"), von den depotführenden Banken direkt an der Quelle einbehalten und danach an die Finanzbehörden abgeführt. Analog zur Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gilt auch für die Einkünfte aus Kapitalvermögen ein Quellenabzugsverfahren. Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfällt grundsätzlich die Verpflichtung, Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, falls nicht ein Fall der Pflichtveranlagung vorliegt.
© Thomas M.R. Disqué
17.11.2008
www.disque.de
Glossar zu Quellensteuer / Quellenabzugsverfahren als PDF