Glossar

Mischfonds (Glossar)

Als Mischfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die nicht nur in Aktien sondern auch in Rentenpapieren, Geldmarkttitel und Immobilien-Sondervermögen investieren. Da ein reines Aktieninvestment risikobehaftet ist, werden zur Risikostreuung zusätzlich Renten- und Geldmarkttitel im Fondsvermögen gehalten. Bei einem ausgewogenen Mischfonds ist das Verhältnis zwischen risikoreicheren Aktienbeständen einerseits und risikoärmeren Renten-, Geldmarkt- oder Immobilienanteilen andererseits, ungefähr hälftig. Bezüglich der Mischfondsanteile, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden, gelten die alten Rechtsvorschriften weiter. Die laufenden Erträge, insbesondere Zinsen und Dividenden, unterliegen beim Anteilseigner der Abgeltungsteuer. Kursgewinne, die der Mischfonds erzielt, sind auch bei einer Veräußerung innerhalb der Jahresfrist steuerfrei, solange diese Kursgewinne nicht ausgeschüttet werden. Ab dem 01.01.2009 sind die vom Mischfonds ausgeschütteten Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren (z. B. Anleihen, Aktien und Zertifikate) unabhängig von der Haltedauer stets als steuerpflichtige Kapitalerträge zu behandeln und unterfallen der Abgeltungsteuer. Werden die vom Mischfonds erzielten Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren nicht ausgeschüttet ("thesauriert"), fällt beim Anteilseigner keine Steuer an.


© Thomas M.R. Disqué
17.11.2008
www.disque.de


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