Glossar

Kapitalvermögen (Glossar)

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen insbesondere Zinsen, Dividenden, Wertzuwächse aus Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren, Optionsgeschäfte und Termingeschäfte. Ab dem 01.01.2009 bilden diese Einkünfte eine eigene, von den übrigen sechs Einkunftsarten (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte ) gesonderte Einkunftsgruppe. Sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ab dem 01.01.2009 grundsätzlich von der Abgeltungsteuer erfasst, falls diese dem Privatvermögen zuzuordnen sind. Der Begriff "Kapitalvermögen" wird in der Praxis häufig sinngleich mit dem Begriff "Kapitalerträge" verwendet. Kapitalvermögen lässt sich zutreffend als der Oberbegriff, Kapitalerträge als das Ergebnis oder die Früchte des Kapitalvermögens umschreiben.


© Thomas M.R. Disqué
14.11.2008
www.disque.de


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