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Kapitalerträge (Glossar)
Der Begriff "Kapitalerträge" wird in der Praxis häufig sinngleich mit dem Begriff "Kapitalvermögen" verwendet. Kapitalvermögen lässt sich zutreffend als der Oberbegriff, Kapitalerträge als das Ergebnis oder die Früchte des Kapitalvermögens umschreiben. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören insbesondere die laufenden Kapitalerträge. Hierzu zählen Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften und auch Zertifikatserträge. Ab dem 01.01.2009 bilden die Einkünfte aus Kapitalvermögen eine eigene, von den übrigen sechs Einkunftsarten (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte ) gesonderte Einkunftsgruppe. Sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ab dem 01.01.2009 grundsätzlich von der Abgeltungsteuer erfasst, falls diese dem Privatvermögen zuzuordnen sind. Auch ausländische Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Werden ausländische Kapitalerträge nicht von einem inländischen Kreditinstitut verwaltet und/oder wird keine Abgeltungsteuer einbehalten und abgeführt, hat der Steuerpflichtige die ausländischen Kapitalerträge in seiner Einkommensteuererklärung zu deklarieren.
© Thomas M.R. Disqué
14.11.2008
www.disque.de
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