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Immobilien (Glossar)
Die laufenden Erträge aus vermieteten Immobilien (insbesondere Mieten und Umlagen) unterliegen nach bisher geltendem Recht dem allgemeinen Einkommensteuertarif. Hieran ändert sich auch nach Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009 nichts. Etwaige Gewinne aus der Veräußerung vermieteter Immobilien sind nur dann steuerpflichtig, wenn die Haltedauer geringer als 10 Jahre ist. Wurde eine vermietete Immobilie im Privatvermögen gehalten und sind aufgrund der Veräußerung dieser Immobilie Verluste entstanden, können diese Verluste ausschließlich mit etwaigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Selbstgenutzte Immobilien unterliegen keiner Besteuerung.
© Thomas M.R. Disqué
13.11.2008
www.disque.de
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