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Halbeinkünfteverfahren (Glossar)
Mit dem Halbeinkünfteverfahren werden Einnahmen aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften steuerlich entlastet. Es gilt für Einnahmen aus in- und ausländischen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Zweck des Halbeinkünfteverfahrens ist der Ausgleich finanzieller Nachteile wegen der seit 2002 nicht mehr anrechenbaren Körperschaftsteuer. Das Halbeinkünfteverfahren wurde ab dem 01.01.2009 durch die Abgeltungsteuer und ein Teileinkünfteverfahren ersetzt. Fortan sind Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen vollumfänglich zu versteuern, sofern diese im Privatvermögen gehalten werden.
© Thomas M.R. Disqué
13.11.2008
www.abgeltungsteuer.de
Glossar zu Halbeinkünfteverfahren als PDF
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