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GmbH-Anteile (Glossar)
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, unterfallen der Abgeltungsteuer. Unerheblich ist, wie lange die Anteile gehalten wurden. Das bis zum 31.12.2008 geltende Halbeinkünfteverfahren entfällt. Beträgt die GmbH-Beteiligung mehr als 1 Prozent, ist auf etwaige Veräußerungsgewinne das Teileinkünfteverfahren anzuwenden. Die laufenden Einkünfte aus einer GmbH (z.B. Gewinnausschüttungen) sind abgeltungsteuerpflichtig.
© Thomas M.R. Disqué
12.11.2008
www.disque.de
Glossar zu GmbH-Anteile als PDF
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