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Festzinsanleihen (Glossar)
Festzinsanleihen sind Standardanleihen mit einer festen Verzinsung ("Kupon") über die gesamte Laufzeit. Sie sind eine der häufigsten Anleiheformen. Werden Festzinsanleihen nach dem 31.12.2008 erworben, ist sowohl für die laufenden Erträge als auch für etwaige Veräußerungsgewinne Abgeltungsteuer zu entrichten. Bei Festzinsanleihen, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden ("Alt-Anleihen"), ist lediglich für die laufenden Erträge Abgeltungsteuer fällig, nicht aber für etwaige Gewinne bei Veräußerung oder Einlösung.
© Thomas M.R. Disqué
07.11.2008
www.disque.de
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