Glossar

Betriebliche Vorsorgepläne (Glossar)

Auf Kapitalanlagen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben. Hierzu zählen betriebliche Vorsorgepläne, Riester-Fondssparpläne und Rürup-Renten. Ebenfalls nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer 12 Jahre nicht unterschreitet.


© Thomas M.R. Disqué
06.11.2008
www.disque.de


Glossar zu Betriebliche Vorsorgepläne als PDF

Betriebliche Vorsorgepläne (Glossar)