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Betriebliche Vorsorgepläne (Glossar)
Auf Kapitalanlagen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben. Hierzu zählen betriebliche Vorsorgepläne, Riester-Fondssparpläne und Rürup-Renten. Ebenfalls nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer 12 Jahre nicht unterschreitet.
© Thomas M.R. Disqué
06.11.2008
www.disque.de
Glossar zu Betriebliche Vorsorgepläne als PDF
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