Bestandsschutz (Glossar)
Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere unterliegen dem Bestandschutz, sofern diese Kapitalanlagen vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Etwaige Kursgewinne bei Veräußerung dieser Kapitalanlagen bleiben zukünftig steuerfrei, falls die einjährige Behaltefrist eingehalten wurde. Für Wertpapiere, die ab dem 01.01.2009 angeschafft werden, fällt unabhängig von der Haltedauer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne an. Dies gilt auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.
© Thomas M.R. Disqué
06.11.2008
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