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Altverluste (Glossar)
Unter Altverlusten sind Verluste aus privaten Wertpapier- oder sonstigen Veräußerungsgeschäften zu verstehen, die aufgrund der bis zum 31.12.2008 geltenden Spekulationsfrist von 12 Monaten entstanden sind. Altverluste können bis zum Jahr 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Darüber hinaus können Altverluste zeitlich unbegrenzt mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Gewinne aus Grundstücksgeschäften) verrechnet werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass der Steuerpflichtige die Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in seiner Einkommensteuererklärung deklariert hat und die Verluste vom Finanzamt durch den Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides berücksichtigt wurden.
© Thomas M.R. Disqué
05.11.2008
www.disque.de
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