Wirtschaft

Etikette beim Geschäftsessen

Beim Geschäftsessen mit Stil wird gutes Benehmen erwartet. Oft entscheiden Manieren und Tischsitten darüber, ob jemand für Höheres berufen ist. Nicht jeder ist den Anforderungen gewachsen. Die wichtigsten Regeln, die es zu beherzigen gilt, im Überblick: In vielen Betrieben gibt es klare Verhaltensregeln, ob Einladungen ausgesprochen oder angenommen werden dürfen, oft in Form einer eigenen Compliance-Richtlinie. Fragen Sie Ihren Gesprächspartner, ob und wenn ja in welchem Rahmen er eine Einladung zum Essen akzeptieren darf und stellen Sie sicher, dass sich niemand daran stößt, wenn Sie selbst eingeladen werden. Im Restaurant trägt man mittags branchenübliche Businesskleidung, abends dem Anlass und Ort angemessene Kleidung. Das Restaurant betritt der Gastgeber zuerst, innen folgt er dem Gast, wenn das Servicepersonal zum Tisch führt. Die Ankommenden begrüßen die Anwesenden nach Rangfolge, bei Gleichrangigen nach Dienstalter. Kunden haben Vorrang. Bei der Vorstellung erfährt erst der Ranghöhere, wer ein ihm Unbekannter ist. Er entscheidet dann, ob er die Hand reicht. Der ideale Händedruck ist kurz, fest, mit einem freundlichen Blick in die Augen des Gegenübers. Sitzen die Anwesenden, grüßen Nachzügler nur in die Runde, denn Händeschütteln nötigt zum Aufstehen. Gastgeber führen durch die Karte und bestimmen mit ihrer Bestellung den preislichen Rahmen. Alkohol darf man ablehnen und sollte man immer sparsam konsumieren.

Etikette beim Geschäftsessen

Angestoßen wird auf Abschlüsse und im Bierzelt, sonst reicht Zuprosten. Unüblich sind „Guten Appetit" oder „Mahlzeit". Handys und Handtaschen gehören nicht auf den Tisch, die Serviette auf den Schoß. Beim Aufstehen wird die Serviette neben dem Teller so zusammengelegt, dass man die Spuren des Abtupfens nicht sieht. Bei mehreren Gängen wird Besteck von außen nach innen benutzt. Außer bei Arbeitsessen werden Geschäfte nicht vor dem Dessert angesprochen, es sei denn, der Gastgeber beginnt damit. Zu guter Letzt bezahlt der Gastgeber die Rechnung mit einem angemessenen Trinkgeld in Höhe von 5 bis 10 Prozent auf die Rechnungshöhe, am besten diskret und weit vom Tisch entfernt.

27.12.2014
© Steueranwalt Disqué
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