Recht

Düsseldorfer Unterhaltstabelle wird angepasst

Zum 01.01.2013 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. In der vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen Tabelle werden - in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages -  die Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 950 € auf 1.000 € erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 €. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze ("Hartz IV") zum 01.01.2013. Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten und  gegenüber Müttern oder Vätern von nichtehelichen Kindern angehoben. Der Kindesunterhalt selbst wird 2013 nicht erhöht.

Düsseldorfer Unterhaltstabelle wird angepasst

Der Unterhalt richtet sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da der Kinderfreibetrag 2013 nicht angehoben wird, ändern sich auch nicht die Unterhaltsbeträge.

©  Steueranwalt Disqué
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18.12.2012